Gewässer
Der Angelverein Wagshurst hat 3 Gewässer, die er befischen darf:
- Die Rench auf der Gemarkung Wagshurst
- Den Fischweiher am Brand, hier befindet sich auch das Vereinsheim
- Plauelbach und Schwellengraben, diese dürfen jedoch nur von 01.10 bis 15.02 befischt werden. Hecht und Hasel sind ganzjährig geschont für alle anderen Fische gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten
In allen Gewässern gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße, sollten hierfür keine konkreteren Regelungen getroffen worden sein.
Zusätzlich sind für den Fischweiher am Vereinsheim im Schaukasten weitere Regelungen und Empfehlungen ausgehängt.